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Höhere AHV-Beiträge ab 1.1.2021

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8.7 auf 8.75 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.55 auf 10.6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

 

Diese Änderung erfolgte aufgrund des neuen bezahlten Vaterschaftsurlaubs. Für die Finanzierung durch die EO wird der Beitragssatz von 0.45 auf 0.50% erhöht. Das bedeutet auch dieses Jahr wieder höhere Lohnabzüge bei den Sozialversicherungen. Der Abzug AHV/IV/EO ist ab. 1.1.2021 somit 5,3% statt 5,275% je für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch für Selbständigerwerbende wurden die Beitragssätze erhöht.

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