Änderungen bei Steuererklärung, Mehrwertsteuer und AHV-Renten

Erhöhung der Pauschalabzüge in der Steuererklärung

 

Bei der Direkten Bundessteuer werden die Pauschalabzüge für Berufsauslagen, Versicherungsprämien etc. erhöht. Dies gilt ab dem Steuerjahr 2023 zum Ausgleich der kalten Progression. Der Kanton Zürich folgt für die Staats-/Gemeindesteuer erst für das Steuerjahr 2024 mit dieser Anpassung an die Teuerung.

Mehrwertsteuer Satzerhöhung

 

Aufgrund der AHV-Rentenreform mit der Volksabstimmung vom Jahr 2022 werden die Steuersätze der Mehrwertsteuer ab 1.1.2024 erhöht: 

  • Für die korrekte Abgrenzung der Mehrwertsteuer muss die Arbeitsleistung bis 31.12.2023 mit dem alten Steuersatz (7,7 %) abgerechnet werden.
  • Für Arbeitsleistungen ab 1.1.2024 gilt der neue Steuersatz von 8.1 %.
  • Für die Abrechnung mit der Eidg. Steuerverwaltung im vereinfachten Verfahren erhöhen sich auch die Saldosteuersätze um 0.1 bis 0.2 %.

AHV Renten / Flexibilisierung der Altersvorsorge in der AHV

 

Die Änderungen der AHV-Rentenreform werden ab 1.1.2024 umgesetzt.

 

Der Bezug der AHV-Renten kann nun sehr flexibel auf jeden Monat zwischen dem 63. und dem 70. Altersjahr bezogen werden. Bei einem Vorbezug wird die Rente gekürzt, bei einem Aufschub erhöht. Es ist auch möglich, den Rentenbezug in 2 Etappen zu beziehen. Dies kann z.B. Sinn machen, wenn die Erwerbstätigkeit weitergeführt wird.

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