Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit seigen die AHV-Beiträge.