Sparen 3a
17.11.2025
Beiträge und Nachzahlung in die Säule 3a
Durch eine
Gesetzesänderung auf 1.1.2025 kann eine versäumte Einzahlung in die Säule 3a
noch 10 Jahre nachgeholt werden.
Zuerst muss der
volle Betrag vom Steuerjahr einbezahlt werden.
Wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind, kann eine zusätzliche Einzahlung für die Nachzahlung
erfolgen:
- Man ist im aktuellen Jahr berechtigt, eine Einzahlung zu tätigen (Erwerbseinkommen vorhanden)
- Man wäre im nachzuholenden Jahr ebenfalls berechtigt gewesen für den Abzug (Erwerbstätigkeit vorhanden)
- Der
Maximalbetrag von damals wurde noch nicht ausgeschöpft
Maximalbeiträge
an die Säule 3a pro Jahr:
2025 CHF 7'258 / CHF 36'288
2026 CHF 7'258 / CHF 36'288
Der höhere
Beitrag gilt für Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen
sind.
